AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BSS Baumaschinen-Service-Stein
1.BSS liefert, arbeitet und vermietet nur zu seinen Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB in Verbindung mit Allgemeine Reparaturbedingungen ARB oder Allgemeine Vermietungsbedingungen AVB). Anderen Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
2.Liefer- und Ausführungszeiten sind für BSS nur verbindlich, wenn sie von BSS ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt worden sind. Die Beendigungszeit von Reparaturen kann grundsätzlich nur unverbindlich geschätzt werden.
3.)Preisangaben und Kostenvoranschläge sind nur dann und nur in dem Umfange für BSS verbindlich, wie dies ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt wird. Sind konkrete Preisvereinbarungen nicht getroffen worden, so gelten die im Betrieb von BSS allgemein üblichen Sätze für Zeitaufwand sowie einschließlich von Reise- und Wartezeiten, zuzüglich etwaiger Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, sowie Kraftfahrzeug-, Maschinen-, und Übernachtungskosten, Spesen, sowie für gelieferte Waren und Ersatzteile der handelsübliche Preis (z.B. Endverbraucherpreis laut Preisliste des Herstellers oder Großhändlers)
4.)Die Kunden sind an mündliche oder fernmündliche Aufträge und Weisungen gebunden.
5.)Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.
6.)Bestellte und gelieferte Waren, Ersatzteile, etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BSS und werden nur nach Genehmigung von BSS und Kostenübernahme durch den Kunden von BSS zurückgenommen. Bei auftragsbezogenen und aus dem Ausland gelieferten Teilen ist eine Rücknahme nicht möglich.
7.)Etwaige Mängel verkaufter, oder reparierter Gegenstände müssen unverzüglich geltend gemacht werden. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten bei gelieferten Neuteilen nach Abverkauf und sechs Monate auf Reparaturen. Auf Gebraucht- teile geben wir keine Gewährleistung. Bei Geschäften unter Gewerbetreibenden ist eine Garantie ausgeschlossen.
BSS kann etwaige Mängel nach seiner Wahl beseitigen, sei es durch Neulieferung, sei es durch Reparatur an Ort und Stelle oder in den eigenen Betriebsräumen.
Weitergehende Gewährleistungspflichten wegen etwaigen Mängeln bestehen nur, wenn zwei Versuche der Mängelbeseitigung nach Wahl von BSS (wie Neulieferung und Reparatur) nicht zum Erfolg geführt haben.
BSS istzum Schadensersatz nur verpflichtet, wenn die Mängel oder das Fehlschlagen der Nachbesserungsversuche auf grobe Fahrlässigkeit von BSS zurückzuführen sind.
8.)Die Gefahr für verkaufte, vermietete oder reparierte Gegenstände geht mit der Übergabe an den Kunden bzw. mit der Verbringung in dessen Machtbereich (Baustelle, etc.) auf den Kunden über. Erfolgt eine Übersendung unter Einschaltung dritter Personen oder Firmen (Post, Spediteur, o. ä.), so geht die Gefahr mit Übergabe an diese auf den Kunden über.
9.)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er BSS den entstehenden Schaden zu ersetzen. BSS kann für jedes Mahnschreiben nach Verzug 7,50€ Kostenersatz in Rechnung stellen, außerdem Verzinsung der offenen Forderung seit Verzugseintritt mit 4·% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (bzw. dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) verlangen. BSS bleibt es unbenommen, weiteren, konkreten Schadensersatz zu verlangen, dem Kunden bleibt es unbenommen, eine niedrigeren, tatsächlichen Schaden von BSS zu beweisen.
10.)Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle seine den Geschäftsverkehr mit BSS betreffenden Daten gespeichert werden.
11.)Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth.
12.)Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der ARB oder der AVB ganz oder teilweise ungültig sein, so sollen die übrigen Bedingungen weiter gelten. Darüber hinaus sollen die Parteien verpflichtet sein, eine Klausel zu vereinbaren, die der ungültigen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.
  
 Allgemeine Reparaturbedingungen Baumaschinen Service Stein
1.)Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Ergänzend gelten unsere nachstehenden allgemeinen Reparaturbedingungen (ARB).
2.)Kostenvoranschläge sind mit den üblichen Verrechnungssätzen laut Preisliste von BSS zu bezahlen. Eine Anrechnung auf die Kosten einer etwaigen späteren Reparatur erfolgt nicht.
3.)Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt, sind aber unverbindlich, es sei denn, sie würden ausdrücklich und schriftlich von BSS als verbindlicher Kostenvoranschlag bezeichnet.
Auch verbindliche Kostenvoranschläge können von BSS um bis zu 20% überschritten werden, wenn sich bei Durchführung des Auftrages die Notwendigkeit zusätzlicher Arbeit oder die Notwendigkeit des Einbaues zusätzlicher Teile ergibt. Die Notwendigkeit wird BSS auf Verlangen schriftlich erläutern.BSS wird jedoch jede erkennbare Erhöhung der voraussichtlichen Reparatursumme soweit angängig, dem Auftraggeber bekannt geben. Dies gilt insbesondere bei einer voraussichtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlagswertes um mehr als 20 %.
4.)Kündigt der Auftraggeber aufgrund einer voraussichtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages von mehr als 20%, so behält BSS den Anspruch auf den anteiligen, bisher verdienten Werklohn sowie den Anspruch auf volle Vergütung aller bereits eingebauter oder fest bestellter Materialien und Ersatzteile.
Kündigt der Auftraggeber aus sonstigen Gründen, so steht BSS der volle vereinbarte oder für die Durchführung der gesamten Reparatur zu erwarten gewesene Werklohn zuzüglich der Kosten für bereits eingebaute oder bereits fest bestellte Materialien und Ersatzteile zu. Etwaigen Werklohn für Ersatzaufträge wird sich BSS zu 80% anrechnen lassen..
5.)Sämtliche eingebauten Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BSS.
6.)Die Parteien vereinbaren weiterhin ein Pfandrecht für alle noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an allen Maschinen oder sonstigen Gegenständen des Auftraggebers, die in den Besitz von BSS kommen. Als Inbesitznahme gilt auch die tatsächliche Sachherrschaft über die Maschine auf dem Betriebsgelände des Kunden.
7.)Im Falle des Zahlungsverzuges ist BSS nach zweifacher, erfolgloser Mahnung berechtigt, die gelieferten Materialien und Ersatzteile wieder auszubauen (Ausübung Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht). Die Kosten hierfür sowie für einen eventuellen Neueinbau nach Zahlung trifft den Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen der ausgebauten Teile zu mindern, aufzurechnen oder sonstige angebliche Rechte auszuüben. Ausgebaute Teile werden nach Zahlung der offenen Rechnung(en) aus allen gegenwärtigen oder früheren Rechtsgeschäftender Parteien sowie der Ausbaukosten dem Kunden übergeben.
Wegen desAusbaus der Ersatzteile nach Zahlungsverzug und der Nichtherausgabe bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von BSS stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen BSS zu, insbesondere kein Schadensersatz wegen nicht Einsetzen Könnens der Maschinen.
8.)In unserem Waren-Wirtschaftssystem werden auftragsrelevante Kundendaten gespeichert. Diese sind sicher, und vor Zugriff Dritter geschützt. Sie werden von uns nicht weitergegeben. Auf Kundenwunsch können diese gelöscht werden. Bei Folgeaufträgen ist er dann als Neukunde zu bewerten.